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hair concepts GmbH

Kosmetik und Körperpflege, NEWSHA, Hairlounge..., Kapuzinergasse, FÖHNEN, Filiale_Frankfurt_Rahn, Neutral_Online, Übersichtsseite
Adresse / Anfahrt
Elbestraße 3
45478 Mülheim an der Ruhr
1x Adresse:

Elbestraße 5-7
45478 Mülheim an der Ruhr


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10 Ansprechpartner/Personen
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mind. 22 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lohrmann, Gerda.

2012-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 hat außerdem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 74.500,00 EUR beschlossen. Neue Firma: hair concepts GmbH. Geschäftsanschrift: Elbestraße 3, 45478 Mülheim an der Ruhr. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit Kosmetika, Haarpflegeprodukten nebst Zubehör und Serviceleistungen. 100.000,00 EUR.

2020-07-17:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Newsha GmbH am 17.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

2020-07-17:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2020 mit der Newsha GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 22914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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