2010-09-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2010. Geschäftsanschrift: Am Bienengarten 9, 97222 Rimpar. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma " happySystem GmbH & Co. KG ", - nachfolgend kurz:" die Kommanditgesellschaft" die ihrerseits den Vertrieb, den Handel und Montage von Bodenbelags- und Beschichtungssystemen, insbesondere für Balkone, Terrassen, Fußböden, Wände und sonstige Innen- und Außenflächen zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hetterich, Lothar, geschäftsansässig in Rimpar, *01.01.1966; Privitera, Patricia, geschäftsansässig in Rimpar, *04.12.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-05: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hetterich, Lothar, geschäftsansässig in Rimpar, *01.01.1966. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Privitera, Patricia, Rimpar - Gramschatz, *04.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-08-30: Die RENOmontagebau Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Rimpar-Gramschatz (Amtsgericht Würzburg HRB 10524) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.