Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

heureka engineering gmbh

Datenmanagement
Adresse / Anfahrt
Reichlin-von-Meldegg-Straße 16b
87748 Fellheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2014. Geschäftsanschrift: Reichlin-von-Meldegg-Straße 16 B, 87748 Fellheim . Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Konstruktion, Entwicklung und Datenmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Eberspächer, Uwe, Fellheim, *23.07.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-04-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat zum Zwecke der Ausgliederung das Stammkapital um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.03.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das von dem Kaufmann Uwe Eberspächer unter der Firma "heureka engineering - Inhaber Uwe Eberspächer e.K." in Fellheim (Amtsgericht Memmingen HRA 12708) betriebene Einzelunternehmen aus dem Vermögen des Kaufmanns übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.