2016-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2016 mit der hoch 5 Event GmbH & Co. KG mit Sitz in Bünde verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-13: Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Stellwerk 10, 32257 Bünde.
2018-08-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2018 mit der hoch 5 next GmbH & Co. KG mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8231) und mit der hoch 5 Pixel GmbH & Co. KG mit Sitz in Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8562) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.