2017-07-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Mühlweg 14, 35767 Breitscheid-Erdbach. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und sonstigen Wirtschaftsgütern, dieÜberlassung des Vermögens an die hofmann CERAMIC GmbH mit Sitz in Breitscheid-Erdbach und die Herstellung und der Vertrieb von keramischen Spezialprodukten sowie Zubehörprodukten für die Gießerei-sowie Draht- und Kabelindustrie aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reuther, Thorsten, Wetzlar, *13.05.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hofmann GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Erdbach (Amtsgericht Wetzlar, HRA 6031). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: hofmann CERAMIC GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der hofmann CERAMIC GmbH mit dem Sitz in Erdbach (Amtsgericht Wetzlar HRB 4009) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-28: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Eichler, Maik, Greifenstein, *10.05.1968; Pizarro, Ildefonso Cabanillas, Wetzlar, *17.07.1970.
2017-11-24: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von keramischen Spezialprodukten sowie Zubehörprodukten für die Gießerei- sowie Draht- und Kabelindustrie aller Art.
2019-07-30: Prokura erloschen: Eichler, Maik, Greifenstein, *10.05.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Petry, Christian, Breitscheid, *01.10.1980; Dr. Weiss, Andreas, Meschede, *06.11.1963.