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identitätsverstärker GmbH

Marketing und Werbung, Medien, SCHÄRFEN..., Sommerentzug, Zukunftspläne, Handwerksbetriebe, Trocknungstechnik, Höchstform, Viderer, Meisterstück, Coordinated, Baustellenkamera
Adresse / Anfahrt
Bunzlauer Straße 2
50858 Köln
1x Adresse:

Am Remberg 182a
44269 Dortmund


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2015. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln. Gegenstand: Marketing und Kommunikationsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Stefan Herbert, Leverkusen, *10.08.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 1 bis 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.

2015-10-09:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan eingereicht worden.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt :a) Die Smueller Ltd., eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Handelsregister (Companieshouse) für England und Wales, Cardiff, Großbritannien, unter der Registernummer (Company No.) 6060400, als übertragende Gesellschaft, sowieb) die identitätsverstärker GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83756, als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Smueller Ltd. auf die identitätsverstärker GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (identitätsverstärker GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der identitätsverstärker GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden identitätsverstärker GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Smueller Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der identitätsverstärker GmbH, Herr Stefan Müller, geschäftsansässig Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln, angefordert werden.

2016-06-30:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Private Company Limited by Shares nach englischem Recht unter Firma Smueller Limited mit Sitz in London mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma identitätsverstärker GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 83756) eingereicht worden.Die Recht der Gläubiger der übernehmenden deutschen identitätsverstärker GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten identitätsverstärker GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der identitätsverstärker GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erflüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der identitätsverstärker GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen.§ 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Smueller Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CBMR 2007" i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigerner an der Verschmelzung beteiligten Smueller Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der identitätsverstärker GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der identitätsverstärker GmbH gern. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei identitätsverstärker GmbH, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln.

2017-04-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplan vom 27.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2017 und der Verschmelzungbescheinigung vom 13.12.2016 mit der SMUELLER Limited mit Sitz in London/Großbritanien verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-02-27:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bunzlauerstraße 2, 50858 Köln.

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