2007-11-07: ifap GmbH & Co. KG, Syke (Siemensstraße 16, 28857 Syke, 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Instituts für angewandte Pädagogik zum Zweck der beruflichen, berufsspezifischen, -praktischen und behindertenspezifischen Aus- und Weiterbildung sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schriever Beteiligungsgesellschaft mbH, Syke (Walsrode HRB 200651), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-04-15: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2007 und aufgrund der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.10.2007 das Einzelunternehmen ifap,Institut für angewandte Pädagogik,Inh. Jochen Schriever e. K.mit Sitz in Syke (AG Walsrode HRA 200435) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde heute wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.