2009-02-18: (Gegenstand: Forschung ,Entwicklung, Produktionsmanagement, Herstellung und Vertrieb von elektronischen, mechanischen, medizintechnischen und informationstechnischen Produkten und Systemen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 20, 83564 Soyen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: iie Verwaltungs GmbH, Soyen (Traunstein HRB 18888).
2009-03-04: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.02.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 das von dem Einzelkaufmann Kreß, Ekkehard, Wasserburg a. Inn, *05.09.1953 unter der Firma Ekkehard Kreß e.K. mit dem Sitz in Soyen (Amtsgericht Traunstein HRA 9799) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-03-11: Die iie Gesellschaft für innovative Industrieelektronik mbH mit dem Sitz in Soyen (Amtsgericht Traunstein HRB 10026) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-19: Einzelprokura: Kreß, Korbinian, Wasserburg a. Inn, *05.10.1981.