2017-11-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 235117) nach Immendingen verlegt. Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Am Freizeitzentrum 23, 78194 Immendingen. Gegenstand: International Medical Device Packaging Consult (Management, Unternehmensberatung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klein, Kerstin, München, *09.04.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens von Klein, Kerstin, München, *09.04.1967 als Inhaberin der Firma "Imdpc-klein e.K.", München (Amtsgericht München HRA 105390) um 500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Die Einzelkauffrau Klein, Kerstin, München, *09.04.1967 hat als Inhaberin der Firma "Imdpc-klein e.K.", München (Amtsgericht Amtsgericht München HRA 105390) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 13.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-28: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Imdpc-klein e.K.", München am 27.08.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.