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imds professional Verwaltungs GmbH

Automobile und Zweiräder, Geschäftsberater, CAMDS..., CDX, Materialdaten, Schulungstermine, DXC, SCIP-Datenbank, Directive, OEMs, Chinese Due Diligence
Adresse / Anfahrt
Waschweg 3
61276 Weilrod
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2014. Geschäftsanschrift: Waschweg 3, 61276 Weilrod . Gegenstand: Die Beteiligung als Komplementär an der imds professional GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführerleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Freund, Heide, Weilrod, *13.09.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Freund + Dirks GmbH mit dem Sitz in Weilrod (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 110292) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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