Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

imk holding GmbH

Intelligence Consortium, IIC, Merkelfabrik..., Innovative Fertigungslösung
Adresse / Anfahrt
Amselgrund 30
09128 Chemnitz
1x Adresse:

Johannes-Ebert-Straße 43
09128 Chemnitz


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Trepte, Jens, Chemnitz, *31.08.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-06-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 20.000,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die dem Registergericht übersandten Dokumente verwiesen.

2022-07-21:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung beider Rechtsträger vom selben Tag mit der imk Management Services GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 20077) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 21.07.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing