2012-01-16: Geschäftsanschrift: Forststraße 7, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dankesreiter, Peter, Markt Bibart, *02.04.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann, Ingo, Stuttgart, *17.05.1955.
2015-05-19: Bestellt als Geschäftsführer: Berkenhoff, Claudia, Esslingen am Neckar, *30.11.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung von Reproduktionen und Druckformen für alle Druckverfahren, Herstellung und Handel von Druckerzeugnissen aller Art, Gestaltung, Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln sowie die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
2019-06-26: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: immedia23 gmbh. Einzelprokura: Bausch, Thomas, Beilstein, *30.10.1978.
2020-12-30: Bestellt als Geschäftsführer: Bausch, Thomas, Beilstein, *30.10.1978; Leven, Jens, Stuttgart, *09.01.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berkenhoff, Claudia, Esslingen am Neckar, *30.11.1965; Dankesreiter, Peter, Markt Bibart, *02.04.1961. Prokura erloschen: Bausch, Thomas, Beilstein, *30.10.1978.
2021-06-29: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag+ die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "immedia23 GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 219903) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.