2007-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2007. Gegenstand: Callcenter-Tätigkeiten, der Vertrieb von Anzeigen und die Kundengewinnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Glatz, Torsten, Mönchengladbach, *09.12.1969; Goukassian, Kassian Alexander, Heikendorf, *18.07.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-25: Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinz-Nixdorf-Straße 21, 41179 Mönchengladbach.
2019-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.000,00 um EUR 100,00 auf EUR 25.100,00 zum Zwecke der Durchführung der Übernahme der ausgegliederten Vermögensteile der Impress Media GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: impress GmbH. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Goukassian, Kassian Alexander, Heikendorf, *18.07.1972. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Impress Media GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2020 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 Ziffer I. beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Vertrieb von Erzeugnissen der Druckindustrie aller Art einschließlich der Vornahme aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Rechts- und Handelsgeschäfte, die Herstellung, der Im- und Export und der Vertrieb von Werbemitteln, Promotion-Artikeln und ähnlichen Produkten. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Busch, Patricia, Köln, *17.09.1992; Busch, Timo, Köln, *17.05.1983; Kardis, Markus, Hückelhoven, *06.02.1973.
2020-12-10: Mit der Busch & Glatz GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) als herrschendem Unternehmen ist am 08.12.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 08.12.2020 zugestimmt.
2022-01-17: Der mit der Busch & Glatz GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) am 08.12.2020 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 26.08.2021 zum 26.08.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.