2015-03-12: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.03.2014/15.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2014 und der Gesellschafterversammlung der aufnehmenden imuvera GmbH & Co. KG vom 20.03.2014 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die imuvera GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 200713) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.