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insa Gesundheitsmanagement Beteiligungen GmbH

Pflegestärken, Digital
Adresse / Anfahrt
Akazienallee 71
45478 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-05-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2020. Geschäftsanschrift: Akazienallee 71, 45478 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: die Übernahme von Management- und Beratungsleistungen im Gesundheitswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Conrads, Tom, Mülheim an der Ruhr, *27.12.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. §§ 11, 13, 14, 15 und 16 sind entfallen und mit "freibleibend" gekennzeichnet.

2021-12-13:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden insa Gesundheitsmanagement GmbH am 13.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

2021-12-13:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.10.2021 mit der insa Gesundheitsmanagement GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 34827) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.