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insglück Gesellschaft für Markeninszenierung mbH

Veranstaltungsdienstleistungen, ENABLERS, Spaces..., MAKERS, CREATORS, Kommunikationsexpertise, Einzelaktionen, Veranstaltungsreihen, Messeauftritte und Promotions
Adresse / Anfahrt
Bülowstraße 66
10783 Berlin
3x Adresse:

Neß 1
20457 Hamburg


Linienstraße 98
10115 Berlin


Carlswerkstraße 11a
51063 Köln


Kontakt
34 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 34 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-09:
Geschäftsführer:; Kirst, Christoph, *07.10.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2008-08-25:
Firma: Insglück Gesellschaft für Markeninszenierung mbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

2016-08-29:
Geschäftsführer: 3. Poswa, Christian, *19.03.1969, Bergheim Fliesteden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2021-02-08:
Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich des Wohnortes nunmehr: Geschäftsführer: Wintzen, Detlef, *28.10.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-04-07:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.03.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die WinWin Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 226087 B) abgespalten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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