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Inside Gesellschaft für Lern- und Informationssysteme mbH

Adresse / Anfahrt
Auf der Hüls 190
52068 Aachen
Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Lennartz, Marcel, Würselen, *21.07.1980.

2019-11-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lennartz, Marcel, Würselen, *21.07.1980.Bestellt als Geschäftsführer: Dr. aus dem Moore, Jan Peter, Berlin, *18.08.1979, gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Geschäftsführer sofern mehrere Geschäftsführer bestellt sind und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis sind die Geschäftsführer Dr. Blum, Patrick, Aachen, *22.08.196 und Dübner, Marcel, Aldenhoven, *16.06.1969, jeweils gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem anderen Geschäftsführer sofern mehrere Geschäftsführer bestellt sind.

2019-12-04:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis sind die Geschäftsführer: Dr. Blum, Patrick, Aachen, *22.08.1968 und Dübner, Marcel, Aldenhoven, *16.06.1969, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer sofern mehrere Geschäftsführer bestellt sind und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Verterter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-01:
Die Verschmelzung wurde am 01.10.2020 im Register der übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.

2020-10-01:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der inside Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.