2010-11-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2010. Geschäftsanschrift: Saarstraße 3, 69126 Heidelberg. Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung von Unternehmen - im Hauptfokus stehen Versicherungsunternehmen. Ausgenommen sind Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Michel, Christian, Heidelberg, *24.01.1971.
2013-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 (Vertretung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Neue Geschäftsanschrift: Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg. Gegenstand geändert; nun: Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung von Unternehmen. Ausgenommen sind Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Michel, Christian, Heidelberg, *24.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kummert, Sven, Villingen-Schwenningen, *09.10.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-03-03: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlungen) beschlossen.
2015-07-21: Bestellt als Geschäftsführer: Prager, Stefan, Heidelberg, *15.09.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-29: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "insinno cloud services GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 719935) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Insinno Finance GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 714809) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.