2012-10-05: Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.06.1999, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma,Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 11508) nach Mainz beschlossen. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen, Entwicklungsleistungen und Vertrieb im Bereich der Informations- Kommunikations- und Internettechnologien, Entwicklung und Vertrieb von Hardware, Software, Konzepten und Dienstleistungen über ein Franchise- System im Bereich der Informations-, Kommunikations- und Internettechnologien. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Barella, Thomas, Mainz, *31.10.1969; Frangel, Heinz-Hermann, Bad Homburg, *30.11.1964; Schirrmacher, Rainer-Joachim, Ingelheim am Rhein, *22.06.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Weber, Andreas, Harxheim, *18.10.1963.
2013-03-19: Nicht mehr Vorstand: Schirrmacher, Rainer-Joachim, Ingelheim am Rhein, *22.06.1964.
2014-01-20: Nicht mehr Vorstand: Barella, Thomas, Mainz, *31.10.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Nagele, Michael, Wiesbaden, *26.11.1967; Nocke, Sabine, geb. Moors, Düsseldorf, *08.05.1958; Rupp, Oliver, Hofheim am Taunus, *01.07.1972.
2014-03-27: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Roder, Alexandra, Mainz, *18.08.1973; von Ertzdorff-Kupffer, Simone, Heidesheim, *24.04.1967.
2014-10-02: Prokura erloschen: Nagele, Michael, Wiesbaden, *26.11.1967; Nocke, Sabine, geb. Moors, Düsseldorf, *08.05.1958; Rupp, Oliver, Hofheim am Taunus, *01.07.1972. Die Gesellschaft hat zwei geänderte Listen der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.
2015-01-22: Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.
2015-07-30: Bestellt als Vorstand: Dr. Roder, Alexandra, Mainz, *18.08.1973. Nicht mehr Vorstand: Frangel, Heinz-Hermann, Bad Homburg, *30.11.1964. Prokura erloschen: Dr. Roder, Alexandra, Mainz, *18.08.1973.
2016-09-13: Die Hauptversammlung vom 29.08.2016 hat die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen.
2016-11-09: Bestellt als Vorstand: Dr. Rickwardt, Christian, Frankfurt am Main, *29.12.1966.
2017-03-14: Nicht mehr Vorstand: Dr. Roder, Alexandra, Mainz, *18.08.1973.
2019-04-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Demaré, Pascal, Burgschwalbach, *18.01.1976. Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: von Ertzdorff-Kupffer, Simone, Heidesheim, *24.04.1967; Weber, Andreas, Harxheim, *18.10.1963.
2021-07-14: Bestellt als Vorstand: Aberer, Bartle, Feldkirch / Österreich, *24.03.1976. Prokura erloschen: Weber, Andreas, Harxheim, *18.10.1963. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.03.2021 im Wege des Formwechsels in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma interexa GmbH mit Sitz in Mainz umgewandelt. Der Formwechsel ist mit zeitgleicher Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.