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pr:/ip - Primus Inter Pares GmbH

Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation, Funktionale, Fairgency..., Kommunikationstrainings, Stakeholder, Nachhaltigkeitskommunikation, HubSpot, Inbound, Annehmen, Voreinstellungen, Influencer
Adresse / Anfahrt
Neubrückenstraße 12-14
48143 Münster
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-11-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2019. Geschäftsanschrift: Neubrückenstraße 12-14, 48143 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Führen einer Public Relations Agentur sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäftstätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Salzig, Christoph, Münster, *15.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr zur Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2020 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2020 mit den Einzelunternehmen Christoph Salzig pr://ip Primus inter Pares e.K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 11063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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