2007-07-31: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Vermittlung von Personal sowie die Beratung von Unternehmen. Es wird keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz vorgenommen. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen; die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft; der Erwerb, das Halten und Handeln mit Beteiligungen aller Art im eigegenen Namen und für eigene Rechnung. Die Vermittlung von Versicherungen aller Art und Bausparverträgen.
2013-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Personal sowie die Beratung von Unternehmen. Es wird keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgenommen, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Vermittlung von Versicherungsverträgen (Versicherungsvermittlung) und Bausparverträgen, Anlagenberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesensgesetzes und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen und öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (Finanzanlagenvermittlung).