2005-04-13: Die Gesellschafterversammlung hat am 29.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 708,12 auf EUR 512.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
2005-04-13: Die Gesellschafterversammlung hat am 29.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 708,12 auf EUR 512.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
2006-01-17: Bestellt als Geschäftsführer: Neuhaus, Dirk, Lüdenscheid, *15.04.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Neuhaus, Wolfgang, Lüdenscheid.
2006-10-23: Prokura erloschen: Neuhaus, Dirk, Lüdenscheid, *15.04.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Löwer, Thomas, Lüdenscheid, *28.12.1971.
2008-02-05: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ipf electronic gmbh.
2014-08-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Siringhaus, Reinhard, Lüdenscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebach, Christian, Werdohl, *30.12.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2015-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde eine Änderung der §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Vertretung), 5 (Geschäftsführung) und 6 (Dauer der Gesellschaft) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von elektrischen und elektronischen Anlagen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräten, Bauteilen und Bauelementen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2019-04-01: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kalver Str. 25 - 27, 58515 Lüdenscheid.
2020-02-05: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Altena beschlossen. Altena. Geschäftsanschrift: Rosmarter Allee 14, 58762 Altena.
2020-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 838.000,00 EUR auf 1.350.000,00 EUR sowie 8 , 12 (Erbfolge) und 13 (Ehegüterrecht) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.350.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hano, Bodo, Lüdenscheid, *23.02.1960; Rössel, Detlev, Herdecke, *14.06.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2020 mit der ipf electronic gmbh technic mit Sitz in Lüdenscheid und der ipf electronic vertrieb deutschland gmbh mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn HRB 7582) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.