2012-08-14: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR.
2018-06-16: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kolb, Rudi, Füssen-Hopfen am See, *08.10.1942. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kreisfeld, Peter, Winkelhaid, *14.05.1954. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bach, Ulrich, Planegg, *29.08.1970.
2018-12-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Enzensperger, Marc-Michael, Schwangau, *28.03.1972; Kornherr, Andreas, Penzberg, *22.03.1963.
2019-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: iwis e-tec GmbH.
2020-02-20: Prokura erloschen: Bach, Ulrich, Planegg, *29.08.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wieser, Antje, München, *18.05.1973.
2021-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der iwis systemtechnik GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: industrielle Herstellung, Handel und Vertrieb von Gegenständen jeglicher Art aus Metallen und Kunststoffen sowie Gehäusen, Schirmungs- Systemen und Baugruppen aller Art; Erbringung von Ingenieur- und Entwicklungsleistungen. Neues Stammkapital: 401.000,00 EUR.
2021-01-30: Die iwis systemtechnik GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 13801) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.