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jr-medizintechnik GmbH & Co. KG

Kreenheinstetten, Primärmenü, Sekundär-Menü..., Adventurous, Drehen
Adresse / Anfahrt
Beim Sträßle 2-3
88637 Leibertingen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-06:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Beim Sträßle 2-3, 88637 Leibertingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: jr-medizintechnik Verwaltungs-GmbH, Leibertingen (Amtsgericht Ulm HRB 742961).

2021-11-12:
Der Einzelkaufmann Rettkowski, Jörg, Leibertingen, *12.02.1970 hat als Inhaber der Firma "Jörg Rettkowski -jr- Medizintechnik e.K.", Leibertingen einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.10.2021 mit Nachtrag vom 28.10.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.10.2021 und 28.10.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rettkowski, Selina, Leibertingen, *28.12.1994; Retttkowski, Emely, Leibertingen, *04.09.1997. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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