2011-05-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 07.02.2011 mit Nachtrag vom 05.05.2011. Geschäftsanschrift: Heidelberger Landstraße 223, 64297 Darmstadt. Gegenstand: Leistungen der Kinder- u. Jugendhilfe. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Wiebe, Roland, Bensheim, *25.12.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-15: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Damaschkestraße 10 a, 64297 Darmstadt.
2017-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Kaleidoskop GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
2018-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Name, Sitz und Dauer), 2 (Zweck der Gesellschaft), 3 (Gegenstand) sowie § 7 (Stammkapital), § 8 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Neue Firma: kaleidoskop gGmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung folgender Leistungen: a. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII in ambulanter und stationärer Form gemäß der Beauftragung durch die örtlichen Jugendämter als freier Träger der Jugendhilfe durch verwaltungsrechtliche Bewilligungsbescheide und Kooperationsvereinbarungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b. die Bereitstellung von Unterkünften für Personen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Träger der freien Jugendhilfe betreut werden, c. Beratungsangebote für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d. Beratungsangebote für Paare und Familien in Krisen (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO), e. Beteiligung der Bürger im Rahmen der ehrenamtlichen Unterstützung in Ergänzung der oben genannten Angebote (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), f. die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 S. 1 AO), g. die Unterstützung von Personen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 S. 2 AO).