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kalwar CIV INNOSERV GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Gartnischer Weg 131
33790 Halle (Westf.)
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-26:
(der Erwerb, das Halten, Verwalten und Vermarkten von gewerblichen Schutzrechten und anderen Immaterialgüterrechten, insbesondere durch Lizenzvergabe, sowie die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gartnischer Weg 131, 33790 Halle. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: kalwar CIV Verwaltungs-GmbH, Halle (Amtsgericht Gütersloh HRB 9185), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der kalwar CIV INNOSERV GmbH, Halle (AG Gütersloh HRB 5360) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 das Vermögen der KKB e.K. mit Sitz in Halle (AG Gütersloh HRA 6764) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2012 wirksam geworden.

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