2007-12-21: Inn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre, und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch, im Wege der Beleihung die hoheitliche Aufgabe der Unterbringungen im Sinne des Art. 95 Abs. 1 AGSG vorzunehmen und hierbei Eingriffsmaßnahmen aufder Grundlage der einschlägigen Gesetze anzuordnen und auszuführen (Maßregelvollzug). Die Einzelheiten der Beleihung regelt der Verwaltungsakt. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmender Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts weitere Zweckbetriebe zu unterhalten, die dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgungim Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Danzl, Theodor, Schnaitsee, *20.05.1955.
2008-12-30: Inn.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.975.000,00 EUR und die Änderung des § 7 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gabersee 7, 83512 Wasserburg a. Inn. Neues Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
2013-04-03: Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma. Neue Firma: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH. Geschäftsanschrift: Gabersee 7, 83512 Wasserburg.
2016-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz zu erbringen. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung -AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen.
2022-02-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Forstner, Tobias Alois, Pfaffing, *20.03.1966; Prof. Dr. Zwanzger, Peter, Vogtareuth, *29.09.1968.