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kirsch konkret GmbH

Unternehmensberatung, Kundenbeziehungsmanagement, Linkerstellung..., Schulungskonzepte, Software Praxisorientiert, MeLEARN, Vertretungsberechtigten
Adresse / Anfahrt
Wolbecker Straße 1
48155 Münster
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Wolbecker Str. 1, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die praxisorientierte Beratung, Dienstleistungen, Schulungen und EDV-Lösungen rund um den Kundenservice für den ÖPV , die Mobitlitätsbranche und für Kommunen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Kirstin, Münster, *21.11.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der kirschberg-NET UG , Münster beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2021-03-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2021 mit der kirschberg-NET UG mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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