2015-07-07: Neue Firma: kosaplast Kosakowski GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2015 mit der KPW-Präsisionsformen- und Werkzeugbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Barntrup (Amtsgericht Lemgo, HRA 3890) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.