2015-01-27: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft: gemeinsame Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Kettwig, Knut, Rechtsanwalt, Radebeul, *13.07.1967; Krüger, Jörg, Rechtsanwalt, Dresden, *10.05.1962.