Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

kremer gartenbau GmbH

Gärtner, Ihrer Gartenanlage, Morarts..., Grünflächenmanagement, Vegetation, Attraktives Gehalt
Adresse / Anfahrt
Saseler Bogen 2a
22393 Hamburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-07-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2019. Geschäftsanschrift: Saseler Bogen 2 a, 22393 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Tätigkeiten des Garten- und Landschaftsbaus, insbesondere die Planung, Gestaltung und Ausführung von Außenanlagen von Gebäuden für Privat- und Gewerbekunden sowie öffentlichen Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kremer, Adrian, Hamburg, *28.09.1990, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kremer, Adrian, Hamburg, *28.09.1990 unter der Firma kremer gartenbau e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.07.2019. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.