2017-06-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2017. Geschäftsanschrift: Sophienstraße 8, 68165 Mannheim. Gegenstand: Das Verlagswesen und der Betrieb eines Verlags, insbesondere die Verlegung von Bilderbüchern für Erwachsene und Kinder sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten jeglicher Art. Stammkapital: 25.001,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Thierfelder, Susanne, geb. Culjak, Mannheim, *28.09.1970; Thierfelder, Niklas Harald, Mannheim, *08.01.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-11-14: Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.002,00 EUR erhöht. Neue Geschäftsanschrift: Werderstraße 31, 68165 Mannheim. Stammkapital nun: 25.002,00 EUR.
2020-12-22: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.12.2020 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "kunstanstifter GmbH & Co. KG", Mannheim gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.