2008-09-03: Firma: Lawinenstift GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Tätigkeiten einer Werbe-, Marken-, Design- und Public Relations-Agentur, insbesondere Konzeption, Entwicklung und Realisierung von Werbung in klassischen und nicht klassischen Bereichen, von Marketing-Kampagnen, von PR-Strategien und von Corporate Sound sowie Audio- und Film- und Fernsehproduktion. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Litwin, Stefan, *21.08.1956, Michendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.01.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 20821 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.01.2008.
2012-10-02: Geschäftsführer:; 2. Rasmussen, Marianne, *12.05.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2015-10-05: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rasmussen, Marianne
2018-03-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Helmholtzstr. 2-9 , Aufgang B, 10587 Berlin
2020-03-12: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Franklinstraße 27, 10587 Berlin
2020-08-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die catchyou GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153558 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.