2021-03-16: Die Gesellschaft hat hier gemäß § 122d UmwG analog einen Verlegungs- und Umwandlungsplan betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Bulgarien zur Bekanntmachung eingereicht, zu dem das Folgende bekannt gemacht wird: Die TIME WORK Personaldienstleistung GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 17682, beabsichtigt, ihren Sitz nach Virdin, Panonia 3, Vidin grenzüberschreitend zu verlegen. Die TIME WORK Personaldienstleistung GmbH wird gleichzeitig analog Artikel 8 SE-VO in Verbindung mit §§ 122d, 190 ff. UmwG in die TIME WORK EOOD nach bulgarischem Recht grenzüberschreitend identitätswahrend formgewechselt. Gläubiger der Gesellschaft werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen aufgrund der vorgesehenen Sitzverlegung ein Recht auf Sicherheitsleistung durch die Gesellschaft wie folgt zustehen kann: Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) in entsprechender Anwendung ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offengelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 13 Abs. 1 SEAG). Die Anmeldung eines Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Umwandlungsplans entstanden sind (§ 13 Abs. 2 SEAG). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: TIME WORK Personaldienstleistung GmbH, Puschkinstr. 51, 04838 Eilenburg oder Rechtsanwalt Krager, Platanenstr. 9, 06114 Halle, Tel: 0345/21388549 und Funk: 01738867584, E-Mail: RECHT@RA-KRAGER.DE. An die vorstehende Anschrift sind auch Anmeldungen von Ansprüchen zu richten. Es wird erwartet, dass die Gesellschafterinnen der Gesellschaft auf ein Abfindungsangebot verzichten werden, sodass der Umwandlungsplan ein solches nicht vorsieht. Mitteilungen zu Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind deshalb nicht veranlasst.
2021-03-30: Bekanntmachung vom 16.03.2021 wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft hat hier gemäß § 122d UmwG analog einen Verlegungs- und Umwandlungsplan betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Bulgarien zur Bekanntmachung eingereicht, zu dem das Folgende bekannt gemacht wird: Die TIME WORK Personaldienstleistung GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 17682, beabsichtigt, ihren Sitz nach Virdin, Panonia 3, Vidin grenzüberschreitend zu verlegen. Die TIME WORK Personaldienstleistung GmbH wird gleichzeitig analog Artikel 8 SE-VO in Verbindung mit §§ 122d, 190 ff. UmwG in die TIME WORK EOOD nach bulgarischem Recht grenzüberschreitend identitätswahrend formgewechselt. Gläubiger der Gesellschaft werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen aufgrund der vorgesehenen Sitzverlegung ein Recht auf Sicherheitsleistung durch die Gesellschaft wie folgt zustehen kann: Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) in entsprechender Anwendung ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offengelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 13 Abs. 1 SEAG). Die Anmeldung eines Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Umwandlungsplans entstanden sind (§ 13 Abs. 2 SEAG). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: TIME WORK Personaldienstleistung GmbH, Puschkinstr. 51, 04838 Eilenburg oder Rechtsanwalt Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle, Tel: 0345/21388549 und Funk: 01738867584, E-Mail: recht@ra-karger.de. An die vorstehende Anschrift sind auch Anmeldungen von Ansprüchen zu richten. Es wird erwartet, dass die Gesellschafterinnen der Gesellschaft auf ein Abfindungsangebot verzichten werden, sodass der Umwandlungsplan ein solches nicht vorsieht. Mitteilungen zu Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind deshalb nicht veranlasst.