2016-04-19: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Plantagenstraße 30, 13347 Berlin
2016-09-01: Änderung zu Nr. 1: die Vertretungsbefugnis betreffend; Geschäftsführer: Sauerwein, Ulrich, *27.10.1958, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-09-08: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Luxoom GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 82969 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-09-08: Firma: luxoom Medienprojekte GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die luxoom Medienprojekte GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88194 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.