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müller co-ax gmbh

VMK, VSV-F, VFK..., DR Ex, Ventile, Hochdruckventile, RMQ, Quadax, Quadax® Absperrklappen, Anflanschversion
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Müller-Straße 1
74670 Forchtenberg
1x Adresse:

Allmand 3
74670 Forchtenberg


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29 Ansprechpartner/Personen
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mind. 29 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-07-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2021. Geschäftsanschrift: Friedrich-Müller-Straße 1, 74670 Forchtenberg. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von coaxial und anderen Ventilen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Erriu, Antonio, Neuenstein, *23.02.1983; Müller, Friedrich, Neuenstadt am Kocher, *08.09.1966; Müller, Thorsten, Öhringen, *22.04.1969; Wurst, Andreas, Niedernhall, *30.07.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bereth, Kirstin, Jagsthausen, *28.03.1971; Bogert, Martin, Niedernhall, *22.11.1970; Conrad, Bernd, Forchtenberg, *08.02.1975; Köhler, Udo, Forchtenberg, *05.07.1962; Schnizler, Tobias, Künzelsau, *10.08.1978. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "müller co-ax ag", Forchtenberg gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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