2021-07-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2021 mit Nachtrag vom 19.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Firma ist geändert. Der Sitz ist von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70826) nach Waldshut-Tiengen verlegt. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1 A, 79761 Waldshut-Tiengen. Gegenstand: Der Handel mit elektronischen Geräten, insbesondere der Handel mit Gegenständen der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Elektrogeräten, Fotoartikeln, Tonträgern, PC/Multimedia und entsprechendem Zubehör sowie die Vermarktung von Diensten und Versicherungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen, ferner die Vermarktung von Strom, Gas und Wasser sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Rolink, Christoph, Korschenbroich, *08.11.1968; Sobol, Friedrich, Pirka / Österreich, *26.02.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Michels, Patrick, Rheinfelden Baden, *08.08.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Heinemann, Jörg, Meerbusch, *02.12.1967; Marmetschke, Volker, Mönchengladbach, *18.04.1962. Der zwischen der Gesellschaft und der "MEDIMAX Zentrale Electronic SE" (frühere Firma: "MEDIMAX Holding SE"), Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 64950), bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 01.07.2013 ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.