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m. milde consulting GmbH & Co. KG

Unternehmensberatung, PRI
Adresse / Anfahrt
Rosmarinweg 37
44267 Dortmund
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-25:
(Durchführung von Beratungsdienstleistungen mit einem integrierten Schulungskonzept für den Klein- / Mittelstand und Großkonzerne in der Automobilindustrie, der Luft- u. Raumfahrt und der Medizintechnik, sowie in angrenzenden Industriebereichen. Weiter die Durchführung von Prozess- und Qualitätsmanagementsystemaudits, sowie der Aufbau und die Aufrechterhaltung verschiedenster Systeme und Spezialprozesse (Wärmebehandlung, Galvanik, Oberflächenbeschichtung, Schweißen, Löten, Kunststoffspritzguss, Gießen, zerstörungsfreie Prüfung etc.), inkl. allgemeiner Beratungs- und Projekttätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rosmarinweg 37, 44267 Dortmund. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: m. milde consulting Verwaltungs-GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 32916), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 09.07.2021 nebst Ergänzung vom 14.07.2021 und der darin erhalten Zustimmungsbeschlüsse sowie der weiteren Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2021 das Vermögen der Markus Milde Beratung e.K., Inh. Markus Milde mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 19168) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.08.2021 wirksam geworden.

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