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m.e.d. Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater, Buchhaltungspaket, Existenzgründer..., Geschäftsfelder, Planungsrechnung, Personalabrechnung
Adresse / Anfahrt
Zingel 34
31134 Hildesheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-04-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2010. Geschäftsanschrift: Zingel 34, 31134 Hildesheim. Gegenstand: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Ulrich, Hildesheim, *07.03.1951, stets einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-02-28:
Mit der U. Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 201335) als herrschendem Unternehmen ist am 01.01.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2016-07-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2016 mit der Ulrich Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Freiburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-07-21:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ulrich Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH (jetzt Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 714998) am 19.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

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