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macaw netzkern GmbH

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Oberbergische Straße 63
42285 Wuppertal
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16 Ansprechpartner/Personen
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mind. 16 Mitarbeiter
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2x HR-Bekanntmachungen:

2021-06-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2021. Geschäftsanschrift: Oberbergische Straße 63, 42285 Wuppertal. Gegenstand: der Betrieb einer Digitalagentur zur Konzeption, zum Design und zur Entwicklung und Vermarktung von Software aller Art, sowie der Entwicklung und Vermarktung von Online-Systemen, Online-Plattformen, Internet- und Intranetkommunikationssystemen, Apps, Digitalisierungs-, Industrie 4.0 und loT Lösungen und Technologien und dies ausdrücklich auch in Form einer Mehr- oder Minderheitsbeteiligung an Unternehmen Dritter. Des weiteren ist Gegenstand des Betriebs der Verkauf, Verwaltung und Vermarktung von Domain-Namen, Dienstleistungen eines Internetserviceproviders einschließlich Application-Service-Providing (ASP); Betrieb und Dienstleistungen eines Rechenzentrums inkl. Software as a Service (SaaS) Angeboten, Entwicklung und Vermarktung von Schulungen und Veranstaltungen aller Art, insbesondere Schulungen für Produkte und Dienstleistungen der Informationstechnologie; Handel und Dienstleistungen eines Systemhauses (Computerhardware einschließlich der Systemsoftware). Stammkapital: 660.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Golatta, Thomas, Wuppertal, *08.06.1976; Dr. Schulten, Daniel, Wuppertal, *08.03.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Grün, Markus, Wülfrath, *23.06.1974; Iordanidis, Thomas, Wuppertal, *10.05.1976. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der netzkern AG, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 23858) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.05.2021/04.06.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 hat die ersatzlose Streichung von § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

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