2009-01-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2008. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 22, 53343 Wachtberg. Gegenstand: die Finanz- und Wirtschaftsberatung, die Betreuung von Kunden im Bereich der Versicherungen und Kapitalanlagen sowie die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Versicherungsverträgen, Kapitalanlagen, Verträge über Grundstücke, Darlehen und Bausparverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Magewirth, David Markus, Wachtberg, *02.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2009 das gesamte Geschäftsvermögen der David Markus Magewirth e.K. mit Sitz in Wachtberg (Amtsgericht Bonn HRA 7234) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-20: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.07.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-01-24: Änderung zur Geschäftsanschrift: Siebengebirgsblick 28, 53343 Wachtberg.