2022-01-28: Geschäftsanschrift: Schmalfelder Straße 25, 24632 Lentföhrden; Gegenstand: Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen i.S.d. §§ 34d ff. GewO mit Ausnahme der Tätigkeiten, die eine Zulassung nach § 32 KWG erfordern. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Möller, Maik, *06.06.1998, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; 2. Möller, Marco, *26.05.1997, Lentföhrden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.01.2022
2022-04-25: Kapital: 28.125 EUR; Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Möller, Marco, *26.05.1997, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2022 ist das Stammkapital von 25.000 EUR um 3.125 EUR auf 28.125 EUR erhöht und die Satzung in § 4 geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.02.2022 (Urkundenverzeichnis Nr. 108/2022 des Notars Peter Wasner in Bad Bramstedt) sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage aus dem Vermögen des Inhabers das unter der Firma Hans Möller unabhängige Versicherungsvermittlung e.K. mit Niederlassung in Lentförden (Amtsgericht Kiel, HRA 11217 KI) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.