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marmo e terracotta ds GmbH & Co. KG

Agape Flagship, Glasmosaiken, Italienerin Annalisa..., Italienerin Annalisa Bruno, Badeinrichtungen, Badeinrichtung, Badausstatter
Adresse / Anfahrt
Kantstraße 149
10623 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-10:
Marmo e Terracotta Suplatowicz GmbH & Co. KG, Berlin, Kantstraße 149, 10623 Berlin, (Handel mit Naturstein, Fliesen, Sanitärartikeln und Badaccessoires, ferner die Koordination von Bauleistungen handwerklicher Betriebe). Firma: Marmo e Terracotta Suplatowicz GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Kantstraße 149, 10623 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Marmo e Terracotta DS Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 131203 B) Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2011-08-24:
Firma: Geändert, nun:; marmo e terracotta ds GmbH & Co. KG Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 21.06.2011 durch Ausgliederung das einzelkaufmännische Unternehmen marmo e terracotta ds e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 42026 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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