Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

maxphone GmbH

Telefonsex
Adresse / Anfahrt
Fritz-Peters-Straße 40
47447 Moers
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 52124) nach Moers beschlossen. Geschäftsanschrift: Carl-Peschken-Str. 5 d, 47441 Moers. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telefonmehrwertdienste. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hilger, Jörn C., Moers, *14.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Fritz-Peters-Straße 40, 47447 Moers.

2019-09-20:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2019 mit der Premium Rufnummer GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 6046) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.