2019-12-11: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBergG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Mayer, Mario, Steuerberater, Prüm, *04.05.1980; Mayer, Klemens, Steuerberater, Pelm, *11.07.1958.