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mc-quadrat e.K. Jens-Rainer Jänig

Volkswagen, Markenagentur, Kommunikationsberatung..., CDR, Denkimpulse, employerbrandingcircle, Impulsgeber
Adresse / Anfahrt
Linienstraße 98
10115 Berlin
1x Adresse:

Grünberger Straße 44a
10245 Berlin


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18 Ansprechpartner/Personen
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mind. 18 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-24:
Firma: Markenagentur und Kommunikationsberatung mc quadrat Berlin OHG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Linienstraße 98, 10115 Berlin; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Jänig, Jens-Rainer, *07.12.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Stelzner, Philipp, *19.08.1988, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft

2015-08-31:
Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2015 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag ist das Einzelunternehmen Markenagentur und Kommunikationsberatung mc-quadrat e.K., Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50848 B) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2015-10-27:
Firma: Geändert, nun: Markenagentur und Kommunikationsberatung mc quadrat OHG

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