2011-02-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2010. Geschäftsanschrift: Schulstraße 36, 72631 Aichtal. Gegenstand: die Volksbildung im Bereich der "neuen Medien", insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in Form von Vorträgen und Workshops, sowohl im schulischen, als auch im außerschulischen Bereich sowie die Realisierung von Medien- und lT-Projekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beutenmüller, Florian, Aichtal, *13.10.1988; Merkle, Markus, Aichtal, *04.08.1988; Sauer, Fabian, Altenriet, *29.06.1989; Wahju, Philipp, Aichtal, *31.08.1988, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-03-25: Änderung der Geschäftsanschrift: Neckartailfinger Straße 1, 72631 Aichtal.
2016-06-10: Bestellt als Geschäftsführer: Greinert, Florian, Stuttgart, *09.06.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Merkle, Markus, Aichtal, *04.08.1988; Sauer, Fabian, Altenriet, *29.06.1989; Wahju, Philipp, Aichtal, *31.08.1988.
2020-12-08: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Web´n´B GmbH", Aichtal (Amtsgericht Stuttgart HRB 760792) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.