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media.lab IT Consulting GmbH

Excellenz, MDM, PIM..., Interkulturelles, Änderungsprozesse
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Ringstraße 21a
86911 Dießen am Ammersee
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
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2x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2014, zuletzt geändert am 06.05.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Gilching, Amtsgericht München HRB 225849) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Straße 3, 82205 Gilching. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen und Produktentwicklungen im Bereich der Informations- und Medientechnologie, bestehend aus Beratung, Konzeption, Dokumentation, Schulung, Coaching und Projektmanagement für alle Arten von Content Management Systemen, Datenbanken und Software-Applikationen; Konzeption, Entwicklung und Vertrieb von Software und IT-Lösungen, Test von Software, Auswahlverfahren und Bewertung von Software sowie Aufbau von Kooperationen und Firmen- und Beratungs-Netzwerken im Umfeld der Informations- und Medientechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedmann, Artur, Dießen am Ammersee, *23.07.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-20:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ringstraße 21 a, 86911 Dießen am Ammersee. Die CHECK7POINTS GmbH mit dem Sitz in Dießen am Ammersee ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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