2007-11-20: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2009-08-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Invalidenstr. 117, 10115 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 500.168 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.05.2009 ist das Grundkapital um 1000 EUR herabgesetzt, sodann aus Gesellschaftsmitteln auf 500.168 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Genehmigtes Kapital). Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung sind durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.06.2009 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital und Aktien). Rechtsverhaeltnis: Das Genehmigte Kapital vom 20.10.2000 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2000/I); Das Genehmigte Kapital vom 26.09.2002 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2002/I).
2009-08-12: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2010-07-29: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2013-07-05: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2020-10-02: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage ist die mediaworx apps GmbH mit dem Sitz in Berlin im Wege der Konzerngesellschaftsverschmelzung gemäß § 62 UmwG durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-11-17: Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2020 ist die Satzung geändert in § 1 Abs. 3 .
2021-04-01: Stamm- bzw. Grundkapital: 62.521,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.03.2021 ist das Grundkapital um 437.647 EUR auf 62.521,00 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden). Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekannt gemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-04-01: Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Kapitalherabsetzung vom 25.03.2021, laufende Eintragung Nr. 8 in Spalte 6 a ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.03.2021 ist das Grundkapital um 437.647 EUR auf 62.521,00 EUR herabgesetzt und die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden). Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekannt gemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-12-20: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2022-02-03: Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2022 ist die Satzung ergänzt um § 8a .
2022-04-11: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.02.2022 mit der MAI Marketing Automation Intelligence GmbH mit dem Sitz in Hamburg als Obergesellschaft, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 18.02.2022 zugestimmt hat (Entwurfszustimmung).