2013-01-11: Inländische Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 62, 14467 Potsdam; Gegenstand: a) die Konzeption, Entwicklung
von Werbemaßnahmen,
Werbemitteln,
Werbeartikeln,
Kommunikations-
maßnahmen
und Kommunikations-
dienstleistungen
in den Bereichen Print- und
Verlagswesen,
Web-Anwendungen und
Online-Dienstleistungen;
b) die Entwicklung,
Implementierung
und Anpassung von
Softwareprodukten;
c) die Übernahme von
Beratungs- und
Servicedienstleistungen für
Unternehmen, Behörden
und Privatpersonen in den
o.g. Bereichen und im
Geschäftsfeld
Public Relations,
Öffentlichkeitsarbeit,
Projektmanagement und
Projektdurchführung sowie
Veranstaltungs-
management;
d) die Herstellung, Handel und
Vertrieb von
Merchandisingprodukten
als Direktbetreiber und im
Auftrag von Dritten;
e) die Konzeption, Entwicklung
und Umsetzung von
eigenen Projekten
sowie der Vertrieb aus den
damit
zusammenhängenden
und daraus
resultierenden Produkten. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Wetzel, Daniel, *07.06.1979, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Winter, Jean-Pierre, *31.05.1979, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2012
2013-03-15: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.02.2013 ist die medienlabor - Agentur für Kommunikation und Medienentwicklung OHG mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 4396 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird